++++++ACHTUNG Terminverschiebung (Alter Termin: 19.09.2023)++++++
Alle öffentlichen wie nicht öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind ab dem 3. Juli 2023 verpflichtet, entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle zur Offenlegung von Verstößen, welche in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Mitarbeitenden stehen, einzurichten. Ziel des Gesetzes ist es nicht nur die Meldenden vor Repressalien zu schützen, sondern auch die Personen, welche Gegenstand einer Meldung sein könnten. Das Seminar gibt einen Überblick zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), betrachtet die organisatorischen und personellen Auswirkungen und gibt darüber hinaus konkrete Handlungsempfehlungen für die Einrichtung einer Meldestelle bzw. eines Meldesystems. Sie erkennen im Rahmen des Seminars, wie ein produktives Meldesystem einzurichten ist und vermeiden hohe Bußgelder oder fahrlässige Pflichtverletzungen für Ihre Organisation.
SCHWERPUNKTE: 1. Gesetzliche Grundlagen - Überblick über Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Anforderungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie der EU - Arbeitsrecht
2. Organisatorische Auswirkungen - Interne und externe Kommunikation - Nutzung interner und externer Systeme - Datenschutz / Vertraulichkeitsschutz / Sanktionen
3. Meldestelle - Vorbereitung und Einrichtung einer Meldestelle - Dienstanweisung - Beteiligung des Sozialpartners
DOZENT: Frank Sommerfeld selbständiger Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditor
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen gestellt.
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