Gem. § 28 BBiG darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen fachlichen Kenntnisse. In der Regel muss der/die Ausbilder/-in über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung verfügen.
Zur fachlichen Eignung gehören aber auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Nach der Ausbilder-Eignungsverordung (AEVO) müssen alle Ausbilder/-innen die arbeitspädagogischen Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen.
Der Lehrgang umfasst folgende LERNFELDER:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
DAUER des Lehrganges:
96 Unterrichtsstunden
an folgenden Tagen: 21.02.2024, 22.02.2024, 28.02.2024, 05.03.2024, 06.03.2024, 07.03.2024, 13.03.2024, 14.03.2024, 10.04.2024, 11.04.2024, 24.04.2024, 08.05.2024
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung und einer Lehrunterweisung ab. Zuzüglich fallen Prüfungsgebühren an.
DOZENTEN: Frau Katrin Stichnoth Frau Kathrin Dervaric
Berufsbildungsgesetz (BBiG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VOVfA) Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
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