++++++ACHTUNG: Terminverschiebung alter Termin: 13.02.2024++++++
Gemeinden können Gäste- und/oder Tourismusabgaben bzw. -beiträge erheben, um Ihre touristischen Einrichtungen, touristischen ÖPNV und Marketingkosten zu finanzieren. In einigen Bundesländern (Sachsen-Anhalt oder Sachsen) ist dies für Gemeinden auch ohne eine entsprechende Voraussetzung möglich. In diesem Seminar stehen die neuesten Entwicklungen im Mittelpunkt, ohne dass die Grundlagen zu den Gäste-/Kurabgaben und Tourismusbeiträgen dabei aus dem Blick geraten. Insbesondere werden der Umgang mit Tagesgästen, dem öffentlichen Anteil und den Saisonzeiten erläutert. Dabei werden außerdem bundeslandspezifische Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine aktuelle und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
SCHWERPUNKTE: Neue Lösungsansätze für Gäste-/Kurabgaben und Tourismusbeiträge Auswirkungen Corona-bedingter Schwankungen in den Gästezahlen gegenseitige Anerkennung und Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit Ansatzfähige Kosten (z.B. öffentliches Grün, Straßenreinigung/Winterdienst) gemeinsame (regionale) Gästebeitragserhebung Abgabenmaßstäbe der Tourismusbeiträge (z.B. Stufen- oder Umsatzbasierte Maßstäbe) Erlösoptimierung/ Finanzierungsmöglichkeiten über Kur- oder Tourismusbeitrag Elektronische und Digitale Kurkarten Aktuelle Themen und Rechtsprechung zu den Kur- und Fremdenverkehrsabgaben Erhebungsmöglichkeiten für nicht als Erholungsort anerkannte Gemeinden Tagesgäste Jahreskurabgabe Umsatzsteuerpflicht der Kurabgaben Kalkulation (u. a. Umgang mit Einnahmeausfällen) abgabenrelevanter Vorteil und Vorteilsbemessung bei der Fremdenverkehrsabgabe
DOZENT: Benjamin Wagner, Kommunalberater, Abschluss des Bachelorstudiums Kultur und Technik an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
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