Die Teilnehmer/-innen kennen die geltenden Bestimmungen zu geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen (Neu-)Regelungen im Niedriglohnsektor (Makro-, Mini-, Midi- und Maxi-Jobs). Die Personalfälle können tariflich oder außertariflich abgerechnet werden.
SCHWERPUNKTE: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, kurzfristige Beschäftigungen Pauschalbeiträge für Mini-Jobs vorhersehbares unvorhersehbares Überschreiten von Entgelt- bzw. Zeitgrenzen Prognosen für das laufende bzw. nächste Kalenderjahr zeitliche und entgeltliche Grenzen, Rahmenarbeitsvertrag Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungsverhältnissen Steuerrechtliche Bedingungen und (Wahl-)Möglichkeiten Geltungsbereich TVöD und TV-L und Zusatzversorgungspflicht/-freiheit Neuerungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht Erfahrungen aus Prüfungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes Beispiele aus der Praxis
HINWEIS: Die Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit vorab Fragen/Fälle aus der Praxis, die im Seminar behandelt werden sollen, bis zwei Wochen vor der Veranstaltung (anonymisiert) einzureichen.
DOZENT: Gerhard Büchler, stellvertretender Personalleiter und Leiter Besoldungs- und Entgeltabrechnung mit Erfahrungen in der Abrechnung von Kommunalunternehmen, Einrichtungen sowie Vertragsgemeinden und deren Zweckverbände. Seit über 40 Jahren praktische Erfahrung zu Fragen der Gehaltsabrechnung des öffentlichen Dienstes und seit mehr als 30 Jahren Seminarerfahrung zu allen abrechnungsrelevanten Themen.
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