++++++ ACHTUNG: Seminar ist bereits ausgebucht++++++
Mit der Kommunalwahl am 09.06.2024 werden in die Kreistage, die Gemeinderäte, die Verbandsgemeinderäte sowie in die Ortschaftsräte neue Abgeordnete gewählt. Ab Juli 2024 können die gewählten Vertretungen ihre Arbeit aufnehmen. Hierbei kommt der ersten Zusammenkunft in der konstituierenden Sitzung eine große Bedeutung zu, werden doch hierbei die Weichen für die Zusammenarbeit in den nächsten fünf Jahren der Kommunalwahlperiode gestellt.
Die neu gewählten Vertreter haben in dieser Sitzung und in deren Vorbereitung eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben, aber auch von ortsspezifischen Regelungen und Vorschriften zu beachten. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung sorgen sie für die ordnungsgemäße Durchführung dieser konstituierenden Sitzung.
SCHWERPUNKTE des Seminares sind: Ordnungsgemäße Vorbereitung, Ladung und Bekanntmachung der konstituierenden Sitzung Formulierung der Tagesordnung Formen und Fristen der Bekanntmachung und Ladung Sitzungsdurchführung und Sitzungsnachbereitung Beschlussfähigkeit Verpflichtung der neuen Vertretungen Hauptsatzung und Geschäftsordnung erforderliche Abstimmungen und Wahlen Niederschrift Beschlussveröffentlichungen; Anzeigepflichten Besetzung der Ausschüsse Hinweise zur Fraktionsbildung Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen Bestimmung und Zugriff auf die Vorsitze Berufung sachkundiger Einwohner Entsendung von Vertretern in Zweckverbände und dergleichen Rechte und Pflichten der ehrenamtlich Tätigen Mitwirkungsverbot; Verschwiegenheit Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz; Versicherungsschutz
DOZENT: Peter Nössler, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes a. D.
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) und Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) mit! |