Mit der Kommunalwahl im Jahr 2024 wurden in den rund 800 Ortschaften des Landes Sachsen-Anhalt neue Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt. Viele von ihnen üben dieses Amt das erste Mal aus.
Als Vorsitzende des Ortschaftsrates haben die Ortsbürgermeister/-innen für die ordnungsgemäße Durchführung von Sitzungen zu sorgen und legen somit den Grundstein für jegliches kommunales Handeln in den Ausschüssen und der Vertretung der Einheitsgemeinden.
Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 und den umfangreichen Novellierungen sind bei der Amtsausübung der Ortsbürgermeister/-innen und der Ortsvorsteher/-innen zahlreiche Sachverhalte zu beachten.
SCHWERPUNKTE:
Zuständigkeiten der Ortschaft
Rechtliche Stellung des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin im Ortschaftsrat; in den Ausschüssen und in der Vertretung
Ordnungsgemäße Ladung und Bekanntmachung von Sitzungen des Ortschaftsrates - Formulierung der Tagesordnung und Abstimmung mit dem HVB - Form und Fristen / Bekanntmachung und Zustellung
Sitzungsdurchführung - Beschlussfähigkeit/ Änderung der Tagesordnung - Abstimmungen und Wahlen - Umgang mit Anfragen von Einwohnern
Niederschrift - Bestätigung der Niederschrift und Änderungen
Entschädigungsansprüche
DOZENT: Peter Nössler, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes a. D.
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit. |