Am 9. Juni 2024 finden in Sachsen-Anhalt zusammen mit der Europawahl die Kommunalwahlen für die Wahlperiode 2024 bis 2029 statt. Die Vertreter für die Kreistage, für die Gemeinde-/ Verbandsgemeinderäte und für die Ortschaftsräte sowie die Ortsvorsteher müssen neu bestimmt werden. Für die ehrenamtlichen Wahlhelfer stellt diese Wahl alle 5 Jahre eine Herausforderung dar.
Für eine erfolgreiche Durchführung der Wahlen ist es erforderlich, dass man sich mit den Kommunalwahlbestimmungen im Land Sachsen-Anhalt vertraut macht.
SCHWERPUNKTE
Gesetzliche Grundlagen der Kommunalwahl unter Einbeziehung der Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG LSA), der Kommunal-wahlordnung (KWO LSA) und des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Besetzung der Wahlvorstände Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes Wählerverzeichnis Wahl mit Wahlschein Auszählen der Stimmen (Wahlergebnisermittlung) Ausfüllen der Wahlniederschrift
Außerdem wird im Seminar die zeitgleiche Durchführung der Europawahl behandelt. Den Teilnehmern werden hierzu wichtige Grundkenntnisse und Hinweise zur praktischen Umsetzung parallel zur stattfindenden Kommunalwahl vermittelt.
DOZENT: Peter Nössler, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes a. D.
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie das Kommunalwahlgesetz (KWG LSA); Kommunalwahlordnung (KWO LSA); Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit! |