++++++Achtung Terminverschiebung (Alter Termin: 22.08.2024 - 23.08.2024)++++++
Durch die Bereitschaftsdienste stellt die allgemeine Sicherheitsbehörde sicher, dass die Aufgaben der Gefahrenabwehr auch außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden können. Daneben kann es erforderlich sein, bei Ordnungswidrigkeiten, Ermittlungen vor Ort durchzuführen oder sonstige Aufgaben der Gemeinde zu erledigen.
Die personellen Zusammensetzungen der Bereitschaftsdienste ist in den Gemeinden sehr unterschiedlich. Von Dienstkräften, die nur alle paar Monate mit der Thematik zu tun haben, bis hin zu Verwaltungsvollzugsbeamten, welche sich täglich mit dem theoretisch und praktisch komplexen Rechtsgebiet beschäftigen. Das Seminar ermöglicht nicht nur ,Anfängern’ die Aufgabenerfüllung, sondern vertieft und erweitert auch vorhandene Kenntnisse.
SCHWERPUNKTE:
- Aufgabengebiete: Gefahrenabwehr und Ordnungswidrigkeitenverfolgung - Aufgaben der Polizei, Zusammenarbeit mit der Polizei, Vollzugshilfe - Zuständigkeiten der allgemeinen Sicherheitsbehörden - Schutz privater Rechte - Auswahl von Ermächtigungsgrundlagen/Prüfungsfolge - Befugnisse von ,Ermittlern’, ,Sachbearbeitern’ und ,Vollzugsbeamten’ - Betreten von Grundstücken/Übersicht und Beispiele - Begriff der Öffentlichen Sicherheit/Prüfungsfolge - Gefahrerforschungeingriffe - Opportunitätsprinzip, Entschließungs- und Auswahlermessen - Inanspruchnahme von Personen - Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme - Unaufschiebbare Anordnungen und Maßnahmen - Grundzüge der berufsbezogenen Eigensicherung
DOZENT:
Herr vom Baur, Stadtverwaltungsoberrat, Leiter Ordnungsamtlicher Außendienst
ARBEITMITTEL:
Diese werden Ihnen gestellt.
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