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Die Sicherheitsbehörden vollziehen nach § 49 SOG LSA ihre Aufgaben grundsätzlich selbst. Sie haben dazu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamte zu bestellen. Aufgaben und die Befugnisse werden in der VollzBeaVO geregelt. Außerdem haben kommunale Vollzugsbeamte auch Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln und grundlegende Aspekte der berufsbezogenen Eigensicherung zu berücksichtigen. Sie sind Verwaltungsvollzugsbeamtin/-beamter oder werden noch ernannt? Das verlangt fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten in den entsprechenden Aufgabenbereichen.
Intensiver wird die Thematik im Zertifikatslehrgang "Kommunaler Vollzugsdienst" behandelt.
SCHWERPUNKTE:
1. Die beiden Aufgabengebiete Gefahrenabwehr und Ordnungswidrigkeitenverfolgung 2. Bedeutung des Ordnungsrechts / Rechtsquellen 3. Allgemeine Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden 4. Darstellung der Aufgaben im Vollzug und nach der VollzBeaVO 5. Aufgaben der Polizei, Zusammenarbeit mit der Polizei, Vollzugshilfe 6. Gefahrenabwehr außerhalb der Dienstzeit 7. Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden 8. Gefahrerforschungseingriffe 9. Auswahl der Ermächtigungsgrundlage/Prüfungsfolge 10. Standardmaßnahmen (§§ 14 ff. SOG) 11. Generalklausel (§ 13 SOG) - Öffentliche Sicherheit/Prüfungsfolge 12. Gefahrenbegriffe 13. Rechtsfolgen 14. Opportunitätsprinzip 15. Auswahlermessen und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 16. Maßnahmen/Arten; Verfügung; unmittelbare Ausführung 17. Unaufschiebbare Maßnahmen (§ 80 VwGO), Sofortige Vollziehung 18. Zwangsmittel (§§ 54 ff. SOG) 19. Inanspruchnahme von Personen (§§ 7,8,10 SOG) 20. Grundzüge des Owirechts 20. Grundzüge der berufbezogenen Eigensicherung
DOZENT: Gerd vom Baur, Stadtverwaltungsdirektor, Leiter Fachbereich Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt)
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie das SOG LSA mit.
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