ACHTUNG TERMINVERSCHIEBUNG (Alter Termin: 19.06.2024)
Auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG berufen sich zunehmend auch Gruppierungen, denen es nicht um die sachliche Kundgabe einer politischen Meinung geht, sondern vorrangig auf die Verbreitung extremistischer Parolen, auf Provokation und nicht selten auch auf Gewalttätigkeiten ankommt. Als Reaktion darauf entstehen oft Gegendemonstrationen unterschiedlicher Ausprägung und Zielsetzung. Diese Entwicklungen stellen die Behörden rechtlich wie organisatorisch vor erhebliche Herausforderungen. Ziel dieses Seminars ist es, die wesentlichen bundes- und landesrechtlichen Grundlagen des Versammlungsrechts darzustellen sowie die in der Praxis fehleranfälligsten Rechtsfragen aufzuzeigen.
SCHWERPUNKTE: Rechtliche Grundlagen und Regelungsgehalt des Versammlungsrechts, auch im Verhältnis zu anderen Grundrechten und Rechtsgütern
Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel
Verbot und Auflösung einer Versammlung
Auflagen als milderes Mittel
Einschlägige Rechtsprechung
Straf- und Bußgeldvorschriften
DOZENT:
Herr Dr. Matthias Nagler, Richter am Verwaltungsgericht
ARBEITSMITTEL:
Diese werden Ihnen gestellt. |