Aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts treffen Städte, Gemeinden und Landkreise täglich vielfältige Entscheidungen in eigener Verantwortung. Aber welche Rolle kommt hierbei der staatlichen Aufsicht über die Kommunen zu?
Welche Aufgaben haben die Aufsichtsbehörden und wie ist das Verhältnis von Kommunen und Aufsicht im Einzelnen gesetzlich austariert? Welche Maßnahmen der Aufsichtsbehörde muss sich eine Kommune ,gefallen lassen’ und an welcher Stelle überschreitet die Aufsichtsbehörde ihre Kompetenzen? Welche Abwehrmöglichkeiten stehen der Kommune zur Verfügung, wenn sie mit dem Agieren der Aufsichtsbehörde im Einzelfall nicht einverstanden ist?
Dieses Seminar informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Miteinander von Kommunen und Aufsichtsbehörden. Denn Konflikte zwischen Kommune und Aufsicht können vermieden werden, wenn die Akteure beider Seiten wissen, welche Möglichkeiten und Grenzen für die staatliche Aufsicht über Kommunen bestehen.
INHALTE: - ,Aufsicht ist nicht gleich Aufsicht!’ – Rechtsaufsicht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises und Fachaufsicht an Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises – Gemeinsamkeiten und Unterschiede. - Wie kann die Aufsichtsbehörde ihrer gesetzlichen Unterstützungs- und Beratungsaufgabe wirkungsvoll nachkommen? - Erteilen und verweigern von Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörde: Ermessen oder strikte Bindung an gesetzliche Vorgaben? - Aufsichtsbehördliche Genehmigungen mit ,Maßgaben’ und Nebenbestimmungen (Befristungen, Bedingungen, Auflagen, Widerrufsvorbehalte, Auflagenvorbehalte). - Die zentrale Schranke für das Handeln der Aufsichtsbehörde: Tatsächliche und einwandfreie Wahrnehmung des Aufsichtsermessens und Verhältnismäßigkeit aufsichtsbehördlicher Entscheidungen im Einzelfall. - Berichtsanforderungen, Vor-Ort-Termine und Akteneinsicht - Wie weit geht das Unterrichtungsrecht der Aufsichtsbehörde gegenüber der Kommune? - Die förmliche Beanstandung und Aufhebung rechtswidriger Maßnahmen von Kommunen durch die Aufsichtsbehörde – Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Wirkungen. - Das Anordnungsrecht der Aufsichtsbehörden bei Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten oder Aufgaben durch die Kommune. - Nur in extremen Fällen möglich: Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde und Bestellung eines ,Staatskommissars’. - Wie prüfe ich, ob eine aufsichtsbehördliche Maßnahme im Einzelfall rechtmäßig oder rechtswidrig ist? - ,Wenn Gespräche nichts mehr bringen’ - Der Gang zum Verwaltungsgericht: Rechtsschutz der Kommune gegenüber aufsichtsbehördlichen Maßnahmen.
Arbeitsmittel: Diese werden Ihnen gestellt.
DOZENT: Georg J. Gruber-Pickartz, Dozent für Öffentliches Recht
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