Mit der Geschäftsordnung verfügen Städte, Gemeinden und Landkreise über ein für die Arbeit von Politik und Verwaltung zentral bedeutsames Regelwerk. Die Praxis zeigt allerdings, dass darin enthaltene Bestimmungen einerseits immer wieder Unklarheiten und Zweifelsfragen aufwerfen und andererseits wichtige regelungsbedürftige Fragen häufig keine Berücksichtigung finden.
Solche Regelungsdefizite zu erkennen und zu beheben ist – jenseits angebotener Mustertexte - ein praktisches Anwendungsfeld kommunaler Selbstverwaltung. Durch eine aktive und zielführende Konzeption des eigenen Ortsrechts können viele Probleme von vornherein vermieden werden.
Mit dem Ziel einer örtlich optimierten Ausgestaltung der Geschäftsordnung behandelt dieses Seminar das kommunalrechtliche Umfeld und den sinnvollen Inhalt dieses wichtigen lokalen Regelwerks.
SCHWERPUNKTE: Freiräume und Grenzen der Ausgestaltung der Geschäftsordnung Erste Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie der Vertretung/des Kreistags und zwingende gesetzliche Bestimmungen Zweite Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie und Rechte der einzelnen Mandatsträger/-innen, insbesondere Regelungen zum Fragerecht der Mandatsträger/-innen Dritte Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie und gesetzliche Kompetenzen des Bürgermeisters/Landrats, insbesondere Regelungen zu Verwaltungsvorlagen und zur Sitzungsteilnahme durch Verwaltungsmitarbeiter/-innen Bestimmungen in Bezug auf ein elektronisches Ratsinformationssystem – Was kann diesbezüglich von Mandatsträger/-innen verlangt werden, was nicht? Tagesordnung – Aufstellung und Nachträge im Vorfeld von Sitzungen, Änderung der Tagesordnung während der Sitzung Festlegung der Einberufungsregularien Sind Regelungen über Verwaltungsvorlagen sinnvoll? Konkretisierung von Rügeobliegenheiten der Mandatsträger/innen Ausgestaltung von Einwohnerfragestunden Regelungen für Sitzungen der Ausschüsse Regelungen über die Rechtsverhältnisse der Fraktionen und Gruppen Anträge von Mandatsträger/innen und Fraktionen zur Sache und zum Verfahren Welche Regelungen sollten zu `Änderungsanträgen` und `Dringlichkeitsanträgen` getroffen werden? Redezeitbegrenzungen – Worauf ist hierbei besonders zu achten? Sonstige Regelungen über die Beratung in den Sitzungen Bestimmungen über Abstimmungen und Wahlen Sitzungsleitende Maßnahmen Regelungen über den Inhalt der Niederschrift und über Einwendungsmöglichkeiten von Mandatsträger/innen gegen die Niederschrift
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Am 1. Tag findet das Seminar in der Zeit von 09.00 Uhr - 16.00 Uhr in Präsenz in Magdeburg statt. Der 2. Tag des Seminares wird in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13.00 Uhr als Web-Seminar über BBB fortgesetzt.
DOZENT: Georg J. Gruber-Pickartz, Dozent für öffentliches Recht
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