Schwerpunkt dieses Seminars sind die Bestimmungen des SOG-LSA und deren Umsetzung in der allgemeinen Praxis.
SCHWERPUNKTE: Tag 1: Sicherheitsbehörden und Polizei, die formale Trennung in Sachsen-Anhalt und ihre Konsequenzen Die Gefahr, der Grundbegriff im SOG LSA Die Verhältnismäßigkeit, was man tun kann, sollte aber ggf. nicht muss oder darf. § 13 SOG LSA, die Generalbefugnis, die keine ist. § 20 SOG LSA, Identitätsfeststellung, nicht immer und nicht überall und mit Vorsicht. § 35 SOG LSA, ein stumpfes Schwert kann auch treffen. § 36 SOG LSA, Platzverweise, wie man Störer entfernt. § 41 SOG LSA, Durchsuchung von Personen, wann man es darf. § 43 SOG LSA, Betreten von Wohnungen, das Grundgesetz und die Gefahr. Diskussion, Fragen
Tag 2: § 45 SOG LSA, Sicherstellung, nicht nur Dinge, auch Gebäude. § 49 SOG LSA, Verwaltungsvollzugsbeamte und ihre Verordnung. § 53ff. SOG LSA, der Zwang, wenn nichts mehr hilft. § 59 SOG LSA, die Androhung, was man tun muss. § 64, die Fesselung, was man immer vermeiden will, aber können sollte. § 46 OwiG, wie ich aus dem SOG LSA in die StPO komme und was ich dann kann. Lex specialis, wenn ich das SOG LSA nicht mehr brauche. praktische Hinweise Fragen und Diskussion
DOZENT: Andreas Ferkau, Verwaltungsfachwirt, hauptamtlicher Dozent am Studieninstitut
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen gestellt.
|