Neben den Steuern und Beiträgen machen die Gebühren innerhalb der Erträge des kommunalen Haushalts einen beträchtlichen Anteil aus. Damit die Verwaltungen weiterhin kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren können, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der kommunalen Abgaben. Neben dem Klassiker der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen sind auch einige Dienste der Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gebührenpflichtig. So dürfen Kommunen für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Verwaltungsgebühren per Satzung erheben.
Im Seminar wird neben den Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen auch der Ablauf der Kalkulation aufgezeigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erfassung der Personalkosten und Zeitanteile für die Leistungserbringung. Zudem wird eine beispielhafte Prozesskostenrechnung durchgeführt. Die Kalkulation der Verwaltungsgebühren und deren Überführung in der Verwaltungsgebührensatzung werden veranschaulicht.
SCHWERPUNKTE: Kommunalabgabengesetz (KAG) Verwaltungskostengesetz (VwKostG) Verwaltungsgebühren Kostenerfassung Bildung von Zuschlagssätzen Prozesskostenrechnung Berechnung der Verwaltungsgebühren Gebührentarif und -satzungen Übung zur Verwaltungsgebührenkalkulation
DOZENT: Sven Dräger, Institut für Public Management
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit. |