++++++Achtung Terminverschiebung (Alter Termin: 30.05.2024)++++++
Es wird eine systematische Einführung in das Datenschutzrecht in der Kommunalverwaltung vermittelt. Einen Schwerpunkt bilden der Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen und die Anwendung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt im Zusammenspiel mit der Datenschutz-Grundverordnung. Datenschutz, der als Querschnittsmaterie in praktisch allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eine Rolle spielt, wird den Teilnehmenden anhand zahlreicher Beispiele aus dem Behördenalltag verständlich.
SCHWERPUNKTE: Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung - Grundbegriffe und ihre Herkunft Subsidiarität des allgemeinen Datenschutzrechts und der Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen (Datenschutz-Grundverordnung - Bundesrecht - Landesrecht: Was gilt wann?) Abgrenzung zur JI-Richtlinie Informationspflichten Betroffenenrechte (insbesondere Auskunftsanspruch) Verarbeitungsverzeichnis Datenschutz-Folgeabschätzung Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit Aufgaben und Stellung von Datenschutzbeauftragten Meldepflichten bei Datenpannen Schadensersatz und Geldbußen Aktuelle Rechtsprechung
DOZENT: Herr Constantin Körner, Volljurist (Ass. iur.), behördlicher Datenschutzbeauftragter in einer größeren Kommune
ARBEITSMITTEL: Notwendige Arbeitsmittel werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
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