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Der Fachbereich der Kleinkinderbetreuung steht nicht nur allein wegen des gestiegenen Kostendrucks unter besonderer Beobachtung verschiedener Interessengruppen. In mehreren Bundesländern liegen mittlerweile Urteile vor, die herausarbeiten, dass Elternbeiträge nicht als Benutzungsgebühren kalkuliert werden dürfen und somit das Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht mehr die rechtliche Kalkulationsgrundlage der Elterngeldberechnung ist. Neben Grundlagenkenntnissen zur Kostenbeitragskalkulation vermittelt das Seminar das Vorgehen zur rechtssicheren Berechnung von Elternbeiträgen nach § 90 SGB VIII. Hierzu gehören nicht nur die typischen Betriebskosten, sondern auch kalkulatorische Kostenanteile. Es wird verdeutlicht, an welchen Punkten der Träger Entscheidungsfreiheit hat und an welchen Punkten ihm Grenzen gesetzt sind. Die Teilnehmer werden im Seminar Schritt für Schritt an die Thematik herangeführt, bis am Ende alle relevanten Kostenbeitragsbestandteile kalkuliert und auf die unterschiedlichen Betreuungsgruppen und -zeiten umgelegt sind. An ausgewählten praktischen Fällen wird die Berechnung von Elternbeiträgen vertieft. Aktuelle Neuerungen wie Tarifabschlüsse und Änderungen der Betreuungsschlüssel werden berücksichtigt und aufgearbeitet.
SCHWERPUNKTE: Rechtsprechung zur Rechtsnatur des Elternbeitrages und weitere Rechtsgrundlagen Leistungsproportionalitätsprinzip/ Äquivalenzprinzip Ihr KitaG, KiföG o.ä. Ansatzfähigkeit von Kosten Kostenprognose mit Hilfe von Preisanstiegen Umgang mit geplanten Investitionen Einzeldarstellung und -ermittlung der Verpflegungsentgelte Übungsaufgaben zur Ermittlung von Kostenbeiträgen
DOZENT: Thomas Kusyk, Institut für Public Management
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit. |