Gem. § 28 BBiG darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen fachlichen Kenntnisse. In der Regel muss der/die Ausbilder/-in über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung verfügen.
Zur fachlichen Eignung gehören aber auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Nach der Ausbilder-Eignungsverordung (AEVO) müssen alle Ausbilder/-innen die arbeitspädagogischen Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen.
Der Lehrgang umfasst folgende LERNFELDER:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
DAUER des Lehrganges:
96 Unterrichtsstunden
an folgenden Tagen: 12.09.2024, 13.09.2024, 16.09.2024, 17.09.2024, 18.09.2024, 23.09.2024, 14.10.2024, 15.10.2024, 16.10.2024, 17.10.2024, 29.10.2024, 30.10.2024.
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung und einer Lehrunterweisung ab. Zuzüglich fallen Prüfungsgebühren an.
DOZENTEN: Herr Andreas Stein Frau Doris Dubbratz
ARBEITSMITTEL: Berufsbildungsgesetz (BBiG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VOVfA) Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
|