Mit Nachträgen in Bauprojekten der öffentlichen Hand werden Bauämter und baubegleitenden Planer früher oder später in jedem Falle konfrontiert. Der Umgang mit Nachträgen setzt dabei heutzutage nicht nur eine rein baufachliche sowie juristische Bewertung voraus. Vielmehr steht der jeweilige Sachbearbeiter vor der häufig undankbaren Aufgabe, seine Reaktionen auf die Nachtragsforderung auch nach taktischen Erwägungen auszurichten, um Risiken zu minimieren.
Der Lehrgang fokussiert sich daher auf den Umgang mit Nachträgen im laufenden öffentlichen Bauvorhaben. Dabei werden nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen unterschiedlicher Nachtragsanlässe in Grundzügen erörtert. Vielmehr will der Lehrgang aus der Erfahrung einer Vielzahl begleiteter Bauvorhaben der öffentlichen Hand dem jeweiligen Sachbearbeiter auch konkrete Handlungsstrategien und Abwehrmöglichkeiten an die Hand geben, wie insbesondere in kritischen Nachtragssituationen das Spannungsfeld ‚Zeit – Kosten – Leistungserfolg‘ bewältigt werden kann. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den besonders praxisrelevanten `Bauzeitennachträgen`.
Aktuelle Fragestellungen aus der eigenen Praxis der Teilnehmer sind ausdrücklich erwünscht!
SCHWERPUNKTE: · Nachtragsvermeidung im Vorfeld der Bauvergabe · Nachträge in der Schlussrechnung · Mengenänderung bei Einheitspreisverträgen und bei Pauschalpreisverträgen · Änderungen des Bauentwurfs und zusätzliche Leistung · Bauverzögerungen / Bauzeitnachträge · Bauherrenaufgaben und Steuerungsmöglichkeit bei Bauzeitverzögerungen · Nachtragsvereinbarungen
DOZENT: Markus Bittner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen noch rechtzeitig mitgeteilt.
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