Ein Bauvorhaben ohne Mängel ist kaum denkbar. Dies gilt erst recht für komplexe kommunale Bauvorhaben, die allein schon aufgrund ihrer Größe und Individualität keinerlei Vorhaben “nach Stange” darstellen. Beispielhaft sind Schul- und Kitabauten sowie sonstige öffentliche Bauvorhaben, an denen eine Vielzahl von Einzelgewerken tätig sind. So wird der zuständige Fachbereich im Laufe eines Bauvorhabens bzw. im Nachgang zur Inbetriebsetzung fast zwingend mit Mängelthemen konfrontiert.
Dabei entsteht nicht selten Streit über die Fragen von Wesentlichkeit und Beweislast von Mängeln. Zudem gilt es, mit Verweigerungshaltungen der Auftragnehmerseite umzugehen. Klassische Einwendungen wie die Unverhältnismäßigkeit von (teuren) Mangelbeseitigungen werden erörtert, sodass der Teilnehmer die Belastbarkeit solcher Einwendungen zukünftig besser einordnen kann.
Hierbei ist es unerlässlich, neben den rechtlichen Grundlagen auch Handlungsstrategien zu erarbeiten sowie Gefahren zu erkennen, die das Bauvorhaben zum Erliegen bringen können. Die Besonderheiten der VOB/B gilt es für öffentliche Auftraggeber unbedingt zu beherrschen.
Aktuelle Fragestellungen aus der eigenen Praxis der Teilnehmer sind ausdrücklich erwünscht!
SCHWERPUNKTE: Der Mangelbegriff – Handelt es sich überhaupt um einen Mangel? Rechtliche Grundlagen der Mängelrechte nach dem BGB und der VOB/B Umgang mit typischen Einwendungen der Auftragnehmerseite Die Wirkung der Abnahme auf Mängelrechte Mangelbeseitigungsvereinbarungen Mängel und Schlussabrechnung – Das Recht zum Einbehalt Praxisbeispiele
DOZENT: Markus Bittner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen noch rechtzeitig mitgeteilt. |