++++++Achtung Seminar bereits ausgebucht++++++
In der letzten Zeit gab es in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Urteilen, die das Eingruppierungsrecht des TVöD erheblich beeinflussen. Das Tagesseminar soll dazu dienen, den Teilnehmern diese Rechtsprechung und die Auswirkungen für die tägliche Praxis aufzuzeigen. Anhand von Spezialfällen aus der kommunalen Praxis möchten wir die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung bringen. Das Seminar soll auch die Möglichkeiten der Gewährung von übertariflichen Leistungen beinhalten.
SCHWERPUNKTE: - Eingruppierung von Standesbeamten, - Eingruppierung von Beschäftigten in der Vollstreckung, - Einheitlicher Arbeitsvorgang bei Leitungskräften, - Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst: - Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person `in der Tätigkeit von` - Ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Kindertagesstätten: Übertraggung der Tätigkeit - Eingruppierung von Politessen im Ordnungsamt, - Rechtsprechung des BAG zur Überleitung in die neue Entgeltordnung - Allgemeine Ausnahmegenehmigung von Vorzimmerkräften, - Gewährung von übertariflichen Zulagen
Das Seminar ist eine Kooperation mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen- Anhalt e. V.
Dozentinnen: Frau Sandra Wurzel, Stellvertretende Verbandsgeschäftsführerin des KAV Sachsen- Anhalt Frau Katrin Arendholz, Referentin des KAV Sachsen- Anhalt
ARBEITSMITTEL: Sie können den TVöD mitbringen.
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