Ein aktueller Pachtvertrag für eine zweckgebundene Pachtfläche ist die Grundlage für ein effektives Vertragsmanagement. Die hier verwendete Form des befristeten Pachtvertrages mit automatischer Verlängerung und deren Widerspruchsmöglichkeit bietet im Rahmen des Vertragsmanagements viele Ansatzmöglichkeiten, um inhaltliche Veränderungen des Pachtvertrages durchzuführen.
Wesentliche Ausgangspunkte für diesen Pachtvertrag für die zweckgebundene Pachtfläche zu privaten Erholungszwecken ist der Umwelt-, Natur- und Artenschutz, sowie die Biodiversität. Damit dieses auch entsprechend der ausführlichen Übergabedokumentation nachverfolgt werden kann, können vom Verpächter Bestandsverzeichnisse und Bestandsskizzen in regelmäßigen Abständen erstellt werden lassen. In dem Zusammenhang kann dann auch die Beachtung der vertragswesentlichen Baum- und/oder Grünflächenschutzordnung nachverfolgt werden. Neben dem Vertragsmanagement wird auch das Pachtflächenmanagement bei dieser Vereinbarung in den Vordergrund gestellt. Als dritte Komponente für diese vertragliche Vereinbarung ist auch die Wirtschaftlichkeit zu sehen. Es entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit des Verpächters, dass der Pachtzins in regelmäßigen Abständen angepasst wird, ohne das es einer Diskussion mit dem Pächter bedarf. Ebenso ist die Einforderung der Betriebskosten für die Pachtfläche im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung heute Standard. Die Beträge aus kommunalen Bescheiden oder Rechnungen werden im Wirtschaftsjahr auf die Pachtfläche umgelegt.
DOZENT: Bernd Lemke, Jurist und Betriebswirt
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