Bei der Schaffung der Ladeinfrastruktur sind viele Faktoren zu beachten und zu regeln. Aus Sicht des Eigentümers ist die Problematik in drei Bereichen zu sehen. Die technische Möglichkeit, der Standort und die Nutzungsmöglichkeit durch einzelne Personen und die Kostensituation. Damit einher geht auch die Frage, wie viele Personen sollen von der Wallbox partizipieren. Soll es sich um ein offenes System handeln, das von vielen (in einer vertraglichen Bindung) genutzt werden kann oder soll es sich um ein geschlossenes System handeln, bei dem ein Ladestellplatz nur einem Nutzer zugeordnet wird.
Der in der Praxis problematische Teil ist ist die Nutzungsmöglichkeit, die Kostensituation und die vertraglichen Regelungen dazu. Zudem muss vertraglich die Zweckbindung der `Mitbenutzung der Ladeinfrastruktur` berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sind die unterschiedlichen Faktoren in der vertragliche Regelung zusammenzufassen. Dabei ist es nicht möglich, alle Szenarien durch einen Vertrag abzudecken. Es ist aber möglich, ausgehend von einer vertraglichen Basis, die unterschiedlichen Anforderungen einzubinden. Die hier verwendete Vertragsgrundlage ist ein offenes System mit einer begrenzten Nutzeranzahl.
`Der Nutzungsvertrag für Wallboxes (Mitbenutzung)` soll die Systematik darstellen, die hinter dem gesamten Vertragswerk steht. Denn diese Systematik ist ausschlaggebend für den Eigentümer, damit die Ladeinfrastruktur unproblematisch in Anwendung und in der vertragsgemäßen Abwicklung ist.
Wenn Sie die Grundlagen und das Wissen von der vertraglichen Konstruktion und Optimierung beherrschen müssen, sollten Sie diesen Veranstaltung besuchen.
SCHWERPUNKTE: Gegenstand des Nutzungsvertrages Vertragszweck Dauer des Nutzungsvertrages und Kündigung Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der technischen Anlage Nutzungsübertragung an Dritte Kosten und Haftung der Mitbenutzung
DOZENT: Bernd Lemke, Jurist und Betriebswirt
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