Sie kennen die für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs wichtigen Rechtsgrundlagen und können Einwände im Rahmen eines Verwarnungs- und Bußgeldverfahrens beurteilen. Sie wissen, wie ein Bußgeldverfahren oder der Sonderfall des Kostenbescheides (Halterhaftung) im ruhenden Straßenverkehr durchzuführen ist.
KENNTNISSE DER BESTIMMUNGEN DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG ÜBER DAS HALTEN UND PARKEN ODER DIE TEILNAHME AM GRUNDLAGENSEMINAR (TEIL I) WERDEN VORAUSGESETZT.
SCHWERPUNKTE: 1. Ermächtigungsgrundlage für die örtliche Ordnungsbehörde zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
2. Bußgeldkatalogverordnung
3. Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts, z.B. - Rechtfertigender Notstand - Anhörung - Bußgeldbescheid - Einspruch - Verjährung - Kosten-/Auslagen
4. Halterhaftung nach § 25a Straßenverkehrsgesetz
5. Von der Verwarnung bis zur Erzwingungshaft - Ablauf eines Bußgeldverfahrens - Besonderheiten eines Bußgeldverfahrens
ZIELGRUPPE: Mitarbeiter/-innen im Innendienst örtlicher Ordnungsbehörden, die sich mit den Grundzügen des Ordnungswidrigkeitenrechts und seinen Besonderheiten bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (Halterhaftung) vertraut machen oder ihr Wissen auffrischen wollen sowie Außendienstmitarbeiter/-innen, die den Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und das gerichtliche Verfahren im Anschluss an die eigentliche Überwachung kennen lernen möchten.
DOZENT: Ralf Straßmann, Dipl.-Verwaltungswirt
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen gestellt.
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