Rücktrittsregelungen

Rücktrittsregelung Fortbildung

Die Entgeltzahlungspflicht entsteht durch die verbindliche Anmeldung einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers zu den Seminaren.

Das Entgelt ist nach der Rechnungsstellung zu begleichen.

Eine schriftliche Abmeldung bis zu 3 Wochen vor dem ersten Seminartag führt zur Befreiung von der Zahlungspflicht. Eine spätere Abmeldung verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung des Gesamtentgeltes.

Es besteht die Möglichkeit eine Ersatzteilnehmerin bzw. einen Ersatzteilnehmer zu entsenden.

Rücktrittsregelung für Lehrgänge

Die Entgeltzahlungspflicht entsteht durch die verbindliche Anmeldung einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers zu einem Lehrgang.

Das Entgelt ist nach der Rechnungsstellung zu begleichen.

Eine schriftliche Abmeldung bis 8 Wochen vor Beginn des Lehrgangs führt zur Befreiung von der Zahlungspflicht. Eine spätere Abmeldung verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung des gesamten Lehrgangsentgeltes.

Es besteht die Möglichkeit eine Ersatzteilnehmerin bzw. einen Ersatzteilnehmer zu entsenden.

Die Rücktrittsregelung wurde auf der 25. Mitgliederversammlung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt am 02.11.2012 bekannt gegeben.