ACHTUNG TERMINVERSCHIEBUNG (Alter Termin: 02.07.2021)
Für alle Beschäftigten bestimmt sich die Höhe des Entgeltes nach der Entgeltgruppe, in die sie eingruppiert sind, und nach der für sie geltenden Stufe. Die konkrete Stufenzuordnung richtet sich nach den Regelungen der Abs. 2 und 2a des § 16 (VKA) TVöD. Im Mittelpunkt steht hier der unbestimmte Rechtsbegriff der `einschlägigen Berufserfahrung`. In der Literatur wird empfohlen - in analoger Anwendung - für die Auslegung die Protokollerklärung zu Abs. 2 Nr. 1 des § 16 (Bund) TVöD zu nutzen. Darin heißt es : Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgaben bezogene entsprechende Tätigkeit.
Ziel des Seminares: Den Teilnehmenden sollen die tarifrechtlichen Spielräume bei der Stufenzuordnung verdeutlicht werden und sie in die Lage versetzen, diese bei der praktischen Umsetzung richtig zu nutzen.
DOZENT: Carlo Klimmek, Dipl. Verwaltungswirt, Hauptamtlicher Dozent am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V., Fachberater für Stellenbewertung nach KGSt®
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie den TVöD mit.
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