++++++ACHTUNG-Terminverschiebung (Alter Termin: 31.05.2023)++++++
In dieser Seminarveranstaltung werden die einzelnen Facetten der §§ 34 und 36 BauGB ausführlich behandelt. Die Abgrenzung zum planungsrechtlichen Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Kriterien zum Einfügen stellen in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Wo sind die rechtlichen Grenzen des § 34 BauGB erreicht? Welche Bedeutung haben faktische Baugebiete für Bauvorhaben? Können Vorhaben, die sich nicht ,einfügen’, im Einzelfall dennoch zulässig sein? Ein besonderes Anliegen ist die Vermittlung des Erkennens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Wie ist beispielsweise die Abgrenzung von Innenbereich Außenbereich vorzunehmen? Was ist mit ,Einfügen’ eigentlich gemeint? Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Gemeinde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben? Nach welchen Kriterien ist die Gemeinde berechtigt von ihrem ,Vetorecht’ Gebrauch zu machen? Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert.
Schwerpunkte: - Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich - Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Zulässigkeitskriterien in Gemengelagen - Begriff des ,Einfügen’ - Anwendung in faktischen Baugebieten - Ausschluss schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden - Befreiungsähnliche Tatbestände für bauliche Maßnahmen von zulässigerweise errichteten Gewerbe– und Handwerksbetrieben einschließlich Wohngebäuden - Innenbereichssatzungen und die Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Vorhaben - Das gemeindliche Einvernehmen und mögliche Konsequenzen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben
Dozent: Günter Zuschlag, Dipl.-Ing, Leiter eines Fachdienstes Planen und Bauen
Arbeitsmittel: Bitte bringen Sie das BauGB mit!
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