Der Mieter hat grundsätzlich den Anspruch auf die Nutzung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Stellflächen von Wohngebäuden. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter die Wallbox installieren muss. Vielmehr bedeutet es, dass der Vermieter bei dem Vorliegen aller Voraussetzungen, auch die Installation durch den Mieter hinnehmen muss.
Für den Fall der Installation durch den Mieter, muss eine Anpassung des bestehenden Mietvertrag durch Zusatzvereinbarungen oder einer Gestattungsvereinbarung erfolgen. Damit werden die Gestattungsbedingungen, die Nutzung und die Kosten geregelt.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die Faktoren, die aus Sicht der Eigentümer bei einer Wallbox berücksichtigt werden müssen. Von der rechtlichen Hingabe der Stellplätze bis zur Durchsetzung der zusätzlichen Kosten und dessen Nachverfolgung wird ein umfassender Überblick gegeben. Wenn Sie wissen müssen, wie Sie die Gestattungslaufzeit mit der Laufzeit des Mietvertrages synchronisieren, Installation und Rückbau der Wallbox bzw. deren Alternativen mittels Zusatzvereinbarungen strukturieren, planen und einführen können, dann sollten Sie diese Veranstaltung besuchen.
SCHWERPUNKTE: Wesentliche Regelungen des GEIG Mögliche Umsetzung durch den Mieter Notwendige Zusatzvereinbarungen aus dem Mietrecht heraus, betreffend - Installation - Nutzung - Rückbau Kostenregelungen und deren Bestandteile Übernahme der Anlage durch den Vermieter Nachträgliche Errichtung einer Gesamtanlage durch den Vermieter
DOZENT: Bernd Lemke, Jurist und Betriebswirt
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