Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf das Anbringen einer Klein-PV-Anlage am Wohngebäude. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter die PV-Anlage installieren muss. Vielmehr bedeutet es, dass der Vermieter bei dem Vorliegen aller Voraussetzungen, auch die Installation durch den Mieter gestatten kann. Für den Fall der Installation durch den Mieter, muss eine Anpassung des bestehenden Mietvertrag durch Zusatzvereinbarungen oder einer Gestattungsvereinbarung erfolgen. Damit werden die Gestattungsbedingungen, die Installation, Nutzung, Rückbau und die Kosten geregelt.
Die Veranstaltung gibt einen zusätzlichen Überblick über die Faktoren, die aus Sicht der Eigentümer bei einer Installation durch den Mieter berücksichtigt werden müssen; von der rechtlichen Hingabe der Nutzungsfläche, zusätzlichen Kosten bis zum Gestattungswiderruf wird ein umfassender Überblick gegeben. Wenn Sie grundsätzlich wissen müssen, wie Sie die Gestattungslaufzeit mit der Laufzeit des Mietvertrages synchronisieren, Installation und Rückbau der Klein-PV-Anlage mittels Zusatzvereinbarungen strukturieren, planen und einführen können, dann sollten Sie diese Veranstaltung besuchen.
SCHWERPUNKTE: Wesentliche mietvertragliche Regelungen Mögliche Umsetzung durch den Mieter Notwendige Zusatzvereinbarungen aus dem Mietrecht heraus, betreffend - Installation - Nutzung - Rückbau Kostenregelungen und deren Bestandteile Übernahme der Anlage durch den Vermieter Rückbauverpflichtung bei nachträgliche Errichtung einer Gesamtanlage durch den Vermieter
DOZENT: Bernd Lemke, Jurist und Betriebswirt
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