Verwaltungsfachangestellte (VA/VZ)

Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung

Ziel der Ausbildung

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor (z.B. zu Bebauungsplänen von Gemeinderäten) und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften erarbeiten sie Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht und unterrichten die Beteiligten. Ebenso erledigen sie Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung sowie kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen, Unternehmen und Rat suchende Bürger, mit deren Anfragen und Anliegen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert befassen.

In der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Neuen Kommunalen Haushalts Recht sind sie beispielsweise an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt, führen Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.

Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich bei Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen sowie bei Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden, Stiftungen, Anstalten und sonstige Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts.

Der Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und regelt sich über das BBiG und die Verordnung über die Berufsausbildung zum /zur Verwaltungsfachangestellten.

Ausbildungsvertag und -dauer

Der Ausbildungsvertrag wird mit einer Kommunalverwaltung in Sachsen-Anhalt abgeschlossen, die Ausbildung dauert 3 Jahre

Ausbildungsverlauf

Neben der praktischen Ausbildung und der Dienstbegleitende Unterweisung in der Verwaltung absolvieren die Auszubildenden Berufsschulunterricht in Blockform und die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung als Teil der Dienstbegleitenden Unterweisung am Studieninstitut für kommunalen Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V.(nur Fachrichtung Kommunalverwaltung).

Fachgebiete der dienstbegleitenden Unterweisung

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Personalwesen
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Rechtsanwendung
  • Berufsbezogene Psychologie

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet als schriftliche Prüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten durchgeführt.

Abschlussprüfung

Vier schriftliche Arbeiten:

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft (höchstens 135 Minuten)
  • Personalwesen (höchstens 120 Minuten)
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (höchstens 120 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 90 Minuten)

Praktische Prüfungsbereich:

Fallbezogene Rechtsanwendung als Prüfgespräch/Rollenspiel, in dem der Prüfling zeigen soll, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen und in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.

Berufsbezeichnung

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter

Kontakt

Nähere Informationen erhalten Sie von Frau  Katrin Fritze
Tel.: 0391 56540-20
Fax: 0391 56540-13
Mail: katrin.fritze(at)sikosa.de

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Prüfungsordnungen finden Sie auf der Seite der Zuständigen Stelle nach BBiG

Login Bereich

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