Beschäftigtenlehrgang I (BI)
Ziel des Lehrgangs
Ziel des Lehrgangs ist der umfassend vorgebildete und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit allseits verwendbare Beschäftigte in der Kommunalverwaltung. Notwendige Arbeitsvoraussetzung ist ein möglichst umfangreiches Grundlagenwissen. Die Ausbildung vermittelt die Fertigkeit und Sicherheit zur praktischen Anwendung des Erlernten. Der Befähigungsgrad soll dem des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes der Beamtenausbildung entsprechen. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Die erfolgreich abgeschlossene B I Prüfung ist rechtlich nicht mit der Laufbahnprüfung nach beamtenrechtlichen Vorschriften gleichzusetzen.
Bei einer beabsichtigten Berufung in ein Beamtenverhältnis als anderer Bewerber durch den Dienstherrn, ist der Abschluss eines BI Lehrganges für die Kommunalverwaltung eine notwendige Voraussetzung. Der Antrag auf Feststellung der Laufbahnbefähigung als anderer Bewerber liegt immer in der Hand der Beschäftigungsbehörde. Ein Rechtsanspruch auf Verbeamtung besteht nicht.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt grundsätzlich über den jeweiligen Dienstherrn.
Interessenten können sich in begründeten Ausnahmen mit Zustimmung des Arbeitgebers auch privat anmelden. Die Lehrgangskosten müssen dann von den Interessenten selbst getragen werden.
Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen zum Beschäftigtenlehrgang I bestehen nicht.
Ausschreibung und Termine
Weiterbildungslehrgänge werden direkt über den Aus- und Weiterbildungsbereich unter Lehrgänge/ Beschäftigtenlehrgänge/ Lehrgangstermine oder über den Fortbildungsbereich unter Seminare/ Beschäftigtenlehrgänge angeboten.
Lehrgangsorte sind Halle und Magdeburg. Weitere Beschäftigtenlehrgänge außerhalb der vorgenannten Standorte können als Inhouselehrgänge zu abweichenden Terminen realisiert werden.
Anmeldungen können jederzeit vorgenommen werden. Zur namentlichen Anmeldung benutzen Sie bitte den Vordruck, bzw. nutzen die Onlineanmeldung.
Die konkreten Lehrgangstermine teilen wir im Einladungsschreiben mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn mit.
Folgende Lehrgangsformen können gewählt werden:
- Lehrgang während der Dienstzeit
Unterricht findet zweimal wöchentlich - Freitag/Samstag und/oder Samstag/Montag- und im Block statt. Es können auch abweichende Wochentage angeboten werden.
Themengebiete/Fächer
Verfassungsrecht und Wirtschaftspolitik
- Europa- und Verfassungsrecht
- Kommunalrecht
- Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik
Recht
- allgemeines Verwaltungsrecht
- besonders Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
- Privatrecht
- Personalwesen
Öffentliches Finanzmanagement
- Neues Kommunales Haushaltskassenrecht
- Buchführung
- Kosten-Leistungsrechnung
- Finanz- und Abgabenrecht
Handlungs- und Sozialkompetenz
- Handlungs-, Sozial- und Methodenkompetenz
- Arbeitsorganisation und Verwaltungslehren
Prüfungen
Unmittelbar nach der Absolvierung der Unterrichtsstunden in den Fächern sind aus den Themenbereichen 1 bis 3 die Prüfungsklausuren zu schreiben; während des laufenden Lehrgangs werden die 6 Prüfungsarbeiten (je 240 Minuten) geschrieben; und zwar aus den Themenbereichen
Verfassungsrecht und Wirtschaftspolitik - eine Prüfungsklausur
Recht - drei Prüfungsklausuren
Öffentliches Finanzmanagement - zwei Prüfungsklausuren.
Lehrgangspunktwert wird mit 30 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Fächer des Lehrgangs und gliedert sich in vier Abschnitte von etwa gleicher Dauer. Die zu prüfenden Stoffgebiete bestimmt das vorsitzende Mitglied.
Rechtsgrundlagen
Die Ausbildung und Prüfung regelt sich nach der aktuellen Prüfungsordnung für Angestelltenlehrgänge I des Studieninstituts für kommunale Verwaltung e.V. in der aktuellen Fassung.