Beschäftigtenlehrgang II (BII)

Ziel des Lehrgangs

Ziel des Lehrgangs ist der umfassend vorgebildete und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit allseits verwendbare Beschäftigte in der Kommunalverwaltung. Notwendige Arbeitsvoraussetzung in der mittleren Führungsebene ist das Verfügen über Grundwissen, dass über den Beschäftigtenlehrgang I hinausgehende, vertiefte Wissen der anzuwendenden Rechtsgrundlagen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte. Die Ausbildung vermittelt die Fertigkeit und Sicherheit zur praktischen Anwendung des Erlernten. Der Befähigungsgrad soll dem des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes der Beamtenausbildung entsprechen. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Die erfolgreich abgeschlossene B II Prüfung ist rechtlich nicht mit der Laufbahnprüfung nach beamtenrechtlichen Vorschriften gleichzusetzen.

Bei einer beabsichtigten Berufung in ein Beamtenverhältnis als anderer Bewerber durch den Dienstherrn, ist der Abschluss eines BII Lehrganges für die Kommunalverwaltung eine notwendige Voraussetzung. Der Antrag auf Feststellung der Laufbahnbefähigung als anderer Bewerber liegt immer in der Hand der Beschäftigungsbehörde. Ein Rechtsanspruch auf Verbeamtung besteht nicht.

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt grundsätzlich über den jeweiligen Dienstherrn.

Interessenten können sich in begründeten Ausnahmen mit Zustimmung des Arbeitgebers auch privat anmelden. Die Lehrgangskosten müssen dann von den Interessenten selbst getragen werden.

Über die Durchführung werden die Behörden rechtzeitig informiert!

Zulassung

Zulassungsvoraussetzung zum Beschäftigtenlehrgang II sind eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder ein erfolgreich abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I mit den Zeugnisabschlüssen Sehr gut, Gut und Befriedigend.

Ausschreibung und Termine

Weiterbildungslehrgänge werden direkt über den Aus- und Weiterbildungsbereich unter Lehrgänge/ Beschäftigtenlehrgänge/ Lehrgangstermine oder über den Fortbildungsbereich unter Seminare/ Beschäftigtenlehrgänge angeboten.

Lehrgangsorte sind Halle und Magdeburg. Weitere Beschäftigtenlehrgänge außerhalb der vorgenannten Standorte können als Inhouselehrgänge zu abweichenden Terminen realisiert werden.

Anmeldungen können jederzeit vorgenommen werden. Zur namentlichen Anmeldung benutzen Sie bitte den Vordruck, bzw. nutzen die Onlineanmeldung.

Die konkreten Lehrgangstermine (Beginn, Stundenplan etc.) teilen wir im Einladungsschreiben mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn mit.

Lehrgangsform

Unterricht findet i.d.R. während der Dienstzeit zweimal wöchentlich - Freitag/Samstag und/oder Samstag/Montag- und im Block statt. Es können auch abweichende Wochentage angeboten werden.

Ablauf und Fächer

Verfassungsrecht und Wirtschaftpolitik

  • Europa- und Verfassungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik

Recht

  • allgemeines Verwaltungsrecht
  • besonderes Verwaltungsrecht

Sachverhalte aus den Bereichen: Ordnungsrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
Gaststättenrecht; Umweltrecht usw.

  • Sozialrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Privatrecht
  • Personalwesen

Öffentliches Finanzmanagement

  • Neues Kommunales Haushaltsrecht
  • Buchführung
  • Kosten-Leistungs-Rechnung/Controlling
  • Finanz- und Abgabenrecht

Handlungs- und Sozialkompetenz

  • Handlungs-, Sozial- und Methodenkompetenz
  • Verwaltungsmanagement
  • Moderieren und Präsentieren

Lehrgangsleistung

Während des Lehrgangs wird pro Fach eine Klausur (270 Minuten) unter Aufsicht gefertigt und bewertet. Aus der Klausurleistung und der mündlichen Leistung bildet sich die Lehrgangsleistung, die anteilig in die Lehrgangsnote einfließt.

Projektarbeit

Darüber hinaus ist während des Lehrgangs eine Projektarbeit zu fertigen.  Die Projektthemen können aus den Rechtsfächern gewählt werden. Die Bewertung der Projektarbeit fließ ebenfalls anteilig in die Lehrgangsnote ein

Lehrgangsnote

Die Lehrgangsnote setzt sich zu 60 % aus den Lehrgangsleistungen, zu je 10 % aus der Bewertung für einen Aktenvortrag und einem Pflichtreferat sowie zu 20 % aus der Bewertung der Projektarbeit zusammen.

Die Lehrgangsnote wird mit 50 von Hundert bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt.

Schriftliche Zwischenprüfung

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme am Lehrgang des BII und Kenntnisse des BI bzw. der Ausbildung zum VfA voraus!

Die Zwischenprüfung besteht aus drei schriftlichen Arbeiten mit einem Zeitumfang von 180 Minuten je Klausur in den Fächern:

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Neues kommunales Haushaltsrecht
  • Kommunalrecht

Schriftliche und mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus sechs fünfstündigen Prüfungsklausuren.

Die Prüfungsklausuren werden während des laufenden Lehrgangs, jeweils nach den Themenbereichen 1 bis 3 des Lehrplanes, geschrieben.

Themenbereich 1 – Verfassungsrecht und Wirtschaftspolitik 1 Prüfungsklausur
Themenbereich 2 – Recht 3 Prüfungsklausuren
Themenbereich 3 – öffentliches Finanzmanagement 2 Prüfungsklausuren

Die mündliche Prüfung umfasst ein Prüfungsgespräch aus dem Rechtsgebiet der Projektarbeit sowie drei unterschiedliche Fachprüfungen. Die zu prüfenden Stoffgebiete bestimmt das vorsitzende Mitglied.

Rechtsgrundlagen

Die Ausbildung und Prüfung regelt sich nach der aktuellen Prüfungsordnung für Beschäftigtenlehrgänge II des Studieninstituts für kommunale Verwaltung e.V. in der aktuellen Fassung.