Auffrischungslehrgang
Ziel des Lehrgangs
Der vom Studieninstitut eingerichtete Auffrischungslehrgang richtet sich an alle interessierten Beschäftigten der Verwaltung, die das vor Jahren in der Ausbildung oder im AI erlangte Wissen auffrischen möchten. Zusätzlich stellt der Auffrischungslehrgang eine Alternative zum Brückenlehrgang dar, der die Lücke zwischen dem Angestelltenlehrgang I vor 1999 und dem Angestelltenlehrgang II ab 2000 geschlossen hat.
Der Lehrgang umfasst 96 Unterrichtsstunden, wobei 43 % der Gesamtstunden auf die Fächer BWL und NKHR entfallen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Beschäftigungsbehörden. Andere Interessenten können sich auch privat anmelden..
Ausschreibung und Termine
Weiterbildungslehrgänge werden über den Fortbildungsbereich angeboten. Die aktuellen Termine können Sie dem folgenden Link entnehmen!
Lehrgangsorte sind Dessau, Halle und Magdeburg. Weitere Beschäftigtenlehrgänge außerhalb der vorgenannten Standorte können als Inhouselehrgänge zu abweichenden Terminen realisiert werden.
Anmeldungen können jederzeit vorgenommen werden. Zur namentlichen Anmeldung benutzen Sie bitte den Vordruck bzw. nutzen die Onlineanmeldung.
Die konkreten Lehrgangstermine teilen wir im Einladungsschreiben mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn mit.
Folgende Lehrgangsformen können gewählt werden:
- Lehrgang während der Dienstzeit
Unterricht findet zweimal wöchentlich - Freitag/Samstag und/oder Samstag/Montag- und im Block statt. Es können auch abweichende Wochentage angeboten werden - Lehrgang außerhalb der Dienstzeit
Unterricht findet zweimal wöchentlich außerhalb der Dienstzeit, freitags von 13.15 Uhr – 18.00 Uhr und samstags von 8.15 Uhr – 15.15 Uhr statt. Zusätzlich wird mindestens ein Mal Blockunterricht (Montag bis Freitag, 8 U- Stunden) durchgeführt.
Die konkreten Lehrgangstermine teilen wir im Einladungsschreiben mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn mit.
Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Eine Mindestzahl von Teilnehmenden muss aus wirtschaftlichen Gründen gewährleistet sein. Über den Beginn werden die Teilnehmer unterrichtet.
Dauer, Verlauf
Der 96 Stunden umfassende Lehrgang findet an zwei Wochentagen, Freitag in der Zeit von 8:15 bis 15:15 Uhr und am Samstag von 8:15 bis 13:00 Uhr statt.
Fächer
- Kommunalrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Personalwesen
- Privatrecht
- Betriebswirtschaft in der Verwaltung
- NKHR
Lehrgangsabschluss
Der Auffrischungslehrgang endet ohne Prüfung. Die Beschäftigten wechseln i.d.R in einen beginnenden Beschäftigtenlehrgang II.